Der Marmor-Export wirkt von außen wie das Verladen eines Containers im Hafen und die Fahrt auf den Seeweg. Tatsächlich liegt jedoch hinter jeder Lieferung eine über Wochen reichende Dokumenten- und Verfahrensarchitektur. Als Alpay Doğaltaş steuern wir bei der Beschaffung aus verschiedenen Steinbrüchen der Türkei, vor allem aus der Region Saraylar auf der Marmara-Insel, und beim Versand in Richtung Rumänien, Bulgarien und verschiedener europäischer Märkte jedes Glied dieser Architektur mit unserem drei Generationen umfassenden Beschaffungswissen. In diesem Beitrag möchten wir die für den Kunden unsichtbare technische Seite des Exportprozesses in klarer Sprache erläutern.
Das erste Glied des Exports ist die Klärung der Lieferbedingung mit dem Kunden. Hier kommen die INCOTERMS ins Spiel. Dieses von der Internationalen Handelskammer aktualisierte Regelwerk beschreibt, wo die Verantwortlichkeiten von Verkäufer und Käufer beginnen und enden. Im Naturstein werden am häufigsten zwei Bedingungen verwendet: FOB und CIF. Wird FOB gewählt, geht die Verantwortung in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Ware im Abgangshafen die Schiffsreling überquert. Bei CIF übernehmen wir als Lieferant die Seetransportkosten und Versicherungsprämien bis zum Bestimmungshafen. Welche Bedingung gewählt wird, hängt unmittelbar vom Logistiknetz des Kunden, seiner Budgetstruktur und seiner Risikotragfähigkeit ab. Vertraut ein Projektbüro in Bukarest seinem eigenen Transportnetz, kann es FOB bevorzugen, während ein Bauunternehmer in Sofia, der den gesamten Prozess aus einer Hand führen möchte, CIF wählt.
Das Ursprungszeugnis ist das Herzstück des dokumentarischen Teils des Exports. Beim Naturstein-Export aus der Türkei in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist das A.TR-Warenverkehrszertifikat das Standardverfahren. Dieses Dokument bestätigt, dass sich die Ware im Rahmen der Zollunion im freien Verkehr befindet. An Bestimmungsorten wie Rumänien und Bulgarien als EU-Mitgliedsstaaten kann die Charge im Empfangshafen Zollgebühren unterliegen, wenn das A.TR nicht korrekt ausgestellt ist. Bei Exporten in Drittländer, die keine Mitglieder sind, kommt hingegen das EUR.1-Warenverkehrszertifikat ins Spiel. Beim Naturstein gehört zudem das von der Handelskammer beglaubigte Ursprungszeugnis zu den vom Zoll verlangten Grunddokumenten. Der HS-Code auf diesem Dokument wird für Marmor unter der Position 25.15 geführt. Eine falsche Eingabe des Codes ist der häufigste Grund dafür, dass die Lieferung tagelang im Zoll wartet.
Die weiteren Glieder der Dokumentenmappe sind die Handelsrechnung, die Packliste, das Konnossement und die Qualitätsdokumente. Die Handelsrechnung ist die dem Zoll vorgelegte Fassung des zwischen Kunde und Lieferant unterzeichneten Kaufvertrags. Die Packliste führt das Brutto- und Nettogewicht, die Maße sowie die Block- und Plattenanzahl jeder Holzkiste im Container einzeln auf. Das Konnossement ist das offizielle Transportdokument der Seefracht und enthält die empfangende Partei, das Schiff, den Bestimmungshafen und die Frachtinformation. Auf der Qualitätsseite kommen das TS EN-Zertifikat des Natursteins, die Konformitätserklärung und insbesondere bei Außenfassaden- oder Bodenbelagsprojekten das CE-Zeichen ins Spiel. Bei Stückprodukten wie weißem Dolomit-Schotter wird das Korngrößenzertifikat hinzugefügt, bei Plattenprodukten wie Klassisches Marmara oder Reines Weiß der technische Eigenschaftsbericht entsprechend dem Verwendungszweck des Projekts.




